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INSOS MEDIENMITTEILUNG: Vernehmlassung UNO Konvention


Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur UNO-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung eröffnet
Der Bundesrat hat am 22. Dezember 2010 das Vernehmlassungsverfahren zum Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (ICRPD) eröffnet. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis 15. April 2011. Eine Projektgruppe „Behindertenrechtskonvention“ ist für die gemeinsame Vernehmlassung von INSOS Schweiz (Federführung) und CURAVIVA Schweiz zuständig. Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt ein wichtiges Instrument dar, um die Diskriminierung der Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen zu bekämpfen und ihre selbstständige Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Das Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bereits bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung konkretisiert. Ziel des Übereinkommens ist die Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung. Sie sollen durch aktive Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben in den vollen Genuss der grundlegenden Menschenrechte kommen. Der Beitritt zum Übereinkommen ist ein konsequenter Schritt und unterstreicht die traditionelle aktive Menschenrechtspolitik der Schweiz. Bis 1. Dezember 2010 wurde die Konvention von 147 Staaten unterzeichnet und von 96 Staaten ratifiziert (darunter 15 Staaten der EU).

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