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Kaum ist die Abstimmung gewonnen, heisst es, sich mit den vom Bund vorgeschlagenen Sparmassnahmen auseinanderzusetzen! Die 6. Revision des Invalidenversicherungsgesetzes sieht neben Massnahmen zur Sanierung der IV die Einführung eines Assistenzbeitrages vor. Die Vereinigung Cerebral Schweiz setzte sich in der Vernehmlassung insbesondere dafür ein, dass
- Renten nur bei tatsächlich erfolgter
Vermittlung aufgehoben werden –
ohne Arbeitsplätze geht es nicht!
- bei der Sanierung beachtet wird,
dass Faktoren wie zum Beispiel die
höhere Lebenserwartung von Menschen mit Geburtsbehinderung ebenfalls zu einem Anstieg der Kosten der
IV führen – es handelt sich hier nicht
um zu unrecht bezogene Renten!
- durch die Einführung eines Wettbewerbs bei der Beschaffung von Hilfsmitteln die Qualität und die Wahlfreiheit nicht eingeschränkt werden.
- alle Menschen mit Assistenzbedarf
einen Assistenzbeitrag beziehen
können. Die Voraussetzung, Arbeitsverträge selbst abschliessen zu
können, darf keine Bedingung sein.
Es ist diskriminierend, Menschen mit
geistiger Behinderung die Fähigkeit,
selbst zu entscheiden, wo sie leben
möchten, abzusprechen!
- Angehörige für ihre Assistenzleistungen mindestens teilweise entschädigt
werden.
- die Hilflosenentschädigung von
Heimbewohner/innen nicht halbiert
wird – denn in Heimen leben insbesondere Menschen mit geistiger und
mehrfacher Behinderung und somit
tragen indirekt genau diese Menschen
zur Finanzierung des Assistenzbeitrages bei, die von dieser Leistung
ausgeschlossen werden sollen.
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Die Vereinigung Cerebral Schweiz vertritt gemeinsam mit der Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) die Ansicht, dass eine neue Leistung wie der Assistenzbeitrag, der die selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen soll, auch etwas kosten darf! |