Bis heute ist in der Schweiz die Diagnostik am Embryo nach einer künstlichen Befruchtung verboten. Dieses Verbot soll nun aufgehoben werden. Der Bundesrat eröffnete Mitte Februar die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung. Er möchte die Präimplantationsdiagnostik unter strengen Voraussetzungen zulassen. Paare, bei denen eine grosse Gefahr besteht, dass sie ihren Kindern eine schwere Krankheit übertragen, sollen die PID in Anspruch nehmen dürfen.
Die Untersuchung von Embryos auf schwere Erbkrankheiten wirft unweigerlich viele Fragen auf: Was sind schwere Krankheiten? Wer entscheidet darüber, dass das Leben mit dieser Krankheit nicht lebenswert ist? Eine Auslese von Embryos stellt immer auch das Lebensrecht von lebenden Menschen mit Behinderung oder Krankheit in Frage.