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Sie finden hier wichtige aktuelle Informationen rund um die Invalidenversicherung, z.B. zum Pilotprojekt «Assistenzbudget» oder Änderungen im finanziellen Bereich.
EINFÜHRUNG EINES ASSISTENZBEITRAGES
Das Pilotprojekt «Assistenzbudget» des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) dauert noch bis Ende 2009. Der Bundesrat hat sich am 3. September 2008 für die definitive Einführung des Assistenzbetrags ausgesprochen. Da sich im Pilotversuch gezeigt hatte, dass das Assistenzmodell nicht kostenneutral eingeführt werden kann, möchte der Bundesrat den Leistungsumfang jedoch einschränken:
- der Bundesrat schlägt ein reines Arbeitgebermodell vor. Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, welche vormundschaftliche Massnahmen (in Zukunft: Massnahmen des Erwachsenenschutzes) beanspruchen oder deren Eltern die elterliche Sorge verlängert haben, werden nicht mehr auf einen Assistenzbetrag zählen können
- Assistenzleistungen von Angehörigen oder Organisationen werden nicht mehr vergütet.
Die Vernehmlassung für das neue Modell startet Mitte Juni. Nach der Annahme eines Postulates von Ständerat Claude Hêche werden in der Vorlage Kinder und Jugendliche sowie Personen, welche vormundschaftliche Massnahmen beanspruchen, nicht ausgeschlossen werden. Offen bleibt, wie das Parlament die Vorlage beurteilen wird. Die Vereinigung Cerebral Schweiz wird sich im Rahmen der Vernehmlassung dafür einsetzen, dass Assistenz weiterhin allen Menschen mit Behinderung zugänglich ist.
Fassis hat eine Unterschriftensammlung gestartet: Assistenz für alle! Wer die Forderung nach einer Assistenz für alle unterstützen möchte, kann online unterzeichnen auf www.fassis.net.
6. IVG-REVISION
Am 27. September wird über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Sanierung der IV abgestimmt. Diese Erhöhung wäre befristet bis 2017. Deshalb braucht es weitere auch kurzfristig umsetzbare Massnahmen. Der Bundesrat hat eine Revision 6a vorbereitet. Diese enthält folgende Vorschläge:
- Auch bei Menschen, welche seit längerer Zeit eine IV-Rente beziehen, soll die Frage für die Wiederaufnahme einer Erwerbsfähigkeit überprüft werden (vgl. 5. IVG-Revision).
- Der heutige Finanzierungsmechanismus soll geändert werden: Die Beiträge des Bundes an die IV sollen nicht mehr automatisch sinken, wenn die IV Einsparungen erzielt.
Andere Massnahmen, die eine längere Vorbereitung benötigen, sollen bis 2010 erarbeitet werden (6. IVG-Revision).
Die Vernehmlassung der Revision 6a soll Mitte Juni 2009 starten. Die Vereinigung Cerebral Schweiz wird sich gemeinsam mit der Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe und -selbsthilfe (DOK) für die Anliegen von Menschen mit Behinderung einsetzen.
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MONITORING SELBSTHILFE
5. IVG-REVISION
Der Bund berichtet im Herbst 2008 von einem leichten Rückgang zugesprochener Renten und von umgesetzten Massnahmen zur Frühintervention zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit. Ob die Massnahmen jedoch zu einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung und langfristiger Beibehaltung einer Stelle führen, lässt sich aufgrund der aktuellen Daten (noch) nicht ermitteln. Um die Umsetzung der 5. IVG-Revision (in Kraft seit 2008) zu beobachten, möchte die Behindertenselbsthilfe selber Daten zusammentragen. Es soll beobachtet werden, ob die Ziele der Revision, nämlich Eingliederung, auch wirklich erreicht werden können. Drei Meldestellen der Behindertenselbsthilfe stehen zur Verfügung, um Ihre Beobachtungen entgegenzunehmen. Nicht nur juristisch Relevantes, auch Wahrnehmungen über Stimmungen auf IV-Stellen oder am Arbeitsplatz können gemeldet werden. Dank der Vernetzung mit weiteren Rechtsdiensten der Behindertenhilfe ist gewährleistet, dass die Informationen zusammenkommen und genutzt werden können. Nähere Angaben finden Sie unter www.agile.ch («News», «24.10.2008»).
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