Am 3. September hat sich der Bundesrat für die definitive Einführung eines Assistenzbetrags ausgesprochen. Aufgrund der Kosten sieht er jedoch vor, den Leistungsumfang einzuschränken:
- Nur mündige Erwachsene sollen einen Assistenzbetrag beziehen können.
- Assistenzleistungen von Angehörigen oder Organisationen werden nicht mehr vergütet.
Die Vereinigung Cerebral Schweiz fordert, dass ALLE Menschen einen Assistenzbeitrag beziehen können. Menschen mit geistiger Behinderung dürfen nicht ausgeschlossen werden.