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Vereinigung Cerebral Schweiz
Leitidee
Vereinigung Cerebral Schweiz

6. IVG-Revision


Kaum ist die Abstimmung gewonnen, heisst es, sich mit den vom Bund vorgeschlagenen Sparmassnahmen auseinanderzusetzen! Die 6. Revision des Invalidenversicherungsgesetzes sieht neben Massnahmen zur Sanierung der IV die Einführung eines Assistenzbeitrages vor. Die Vereinigung Cerebral Schweiz setzte sich in der Vernehmlassung insbesondere dafür ein, dass
  • Renten nur bei tatsächlich erfolgter Vermittlung aufgehoben werden – ohne Arbeitsplätze geht es nicht!
  • bei der Sanierung beachtet wird, dass Faktoren wie zum Beispiel die höhere Lebenserwartung von Menschen mit Geburtsbehinderung ebenfalls zu einem Anstieg der Kosten der IV führen – es handelt sich hier nicht um zu unrecht bezogene Renten!
  • durch die Einführung eines Wettbewerbs bei der Beschaffung von Hilfsmitteln die Qualität und die Wahlfreiheit nicht eingeschränkt werden.
  • alle Menschen mit Assistenzbedarf einen Assistenzbeitrag beziehen können. Die Voraussetzung, Arbeitsverträge selbst abschliessen zu können, darf keine Bedingung sein. Es ist diskriminierend, Menschen mit geistiger Behinderung die Fähigkeit, selbst zu entscheiden, wo sie leben möchten, abzusprechen!
  • Angehörige für ihre Assistenzleistungen mindestens teilweise entschädigt werden.
  • die Hilflosenentschädigung von Heimbewohner/innen nicht halbiert wird – denn in Heimen leben insbesondere Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung und somit tragen indirekt genau diese Menschen zur Finanzierung des Assistenzbeitrages bei, die von dieser Leistung ausgeschlossen werden sollen.
spacer Die Vereinigung Cerebral Schweiz vertritt gemeinsam mit der Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) die Ansicht, dass eine neue Leistung wie der Assistenzbeitrag, der die selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen soll, auch etwas kosten darf!

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