Mitte Dezember wurde die Vernehmlassung zur neuen Pflegefinanzierung vom Bundesamt für Gesundheit eröffnet. Diese bringt einige Verbesserungen für Menschen mit Pflegebedarf mit sich, unter anderem: - Durch eine Änderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen (EL) soll verhindert werden, dass bei Heimaufenthalt auf die Sozialhilfe zurückgegriffen werden muss.
- Die ärztlich angeordneten Leistungen von Akut- und Übergangspflege nach einem Spitalaufenthalt werden während längstens zwei Wochen von Krankenkasse und Wohnkanton bezahlt (Quelle: Integration Handicap Mitteilungen 1/09).
|
|
Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe und -selbsthilfe (DOK) hat dazu Stellung genommen und fordert in ihrem Schreiben insbesondere, dass Personen, die im eigenen Haushalt leben, keine finanzielle Mehrbelastung haben dürfen, wie das der Entwurf vorsieht. Ebenfalls wird angemerkt, dass ein einheitliches System anstelle von 26 kantonalen Lösungen anzustreben sei. Die Stellungnahme der DOK finden Sie unter www.integrationhandicap.ch («aktuell»).
|