Der Bundesrat ist aktuell an der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und schlägt vor, dass bei einem Arztbesuch eine Praxisgebühr eingeführt wird. Die Versicherer sind aufgefordert, vor dem Arztbesuch die telefonische Beratung ihrer Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Für Menschen mit Behinderung hat dieser Vorschlag negative Folgen:
- Menschen mit Kommunikations-beeinträchtigungen werden benachteiligt, da für sie eine telefonische Konsultation gravierende Missverständnisse zur Folge haben kann.
- Ebenso wird das Ziel, psychische Erkrankungen rechtzeitig zu behandeln und auf diese Weise Chronifizierungen zu verhindern, untergraben (vgl. Stellungnahme von Pro Mente Sana).
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