5 Jahre Behindertengleichstellungsgesetz
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) gilt in der Schweiz seit Januar 2004 und wir feiern in diesem Jahr somit sein fünfjähriges Bestehen. Zur Zeit werden von der Fachstelle Égalité Handicap und dem eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (EBGB) zwei Befragungen bei Behindertenorganisationen durchgeführt. Die Auswertung soll über die Wirkung und Anwendung des BehiG Auskunft geben. Weitere Informationen zum BehiG finden Sie unter www.egalite-handicap.ch.
Neu: Faktenblätter zum
Behindertengleichstellungsrecht
Die Fachstelle
Égalité Handicap hat in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Büro für
die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 5 Faktenblätter
herausgegeben. Das erste beinhaltet eine Übersicht über das
Behindertengleichstellungsrecht. Die anderen sind den wichtigsten
Bereichen aus dem Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) gewidmet. Dies sind:
- der
Baubereich,
- der öffentliche Verkehr,
- Dienstleistungen und
- Grundschulunterricht, Aus- und Weiterbildung.
Die Faktenblätter liefern in gut verständlicher Sprache eine
erste Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Gleichstellung. Die
Merkblätter finden Sie hier: www.egalite-handicap.ch.
Bei
Fragen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung können Sie sich
an die folgenden Stellen
wenden: - Eidgenössisches Büro für die
Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB,
Inselgasse 1,
3003
Bern,
Tel.: 031 322 82 36,
Fax: 031 322 44 37, ebgb@gs-edi.admin.ch,
www.edi.admin.ch/ebgb - Égalité Handicap, Fachstelle
der DOK,
Marktgasse 31,
3011 Bern,
Tel.: 031 398 50 34,
Fax: 031 398 50
32, info@egalite-handicap.ch,
www.egalite-handicap.ch.
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UNO Behindertenkonvention
Am 3. Mai 2008, 30 Tage nach der Ratifikation durch den 20. Mitgliedstaat, sind die UNO Konvention und ihr Zusatzprotokoll in Kraft getreten. Bis zum jetzigen Zeitpunkt (20. Mai 2009) haben bereits 139 Staaten die Konvention unterzeichnet und 57 ratifiziert. 82 Staaten haben das Zusatzprotokoll unterzeichnet, 36 ratifiziert. Hier finden Sie die deutsche Übersetzung der
KonventionHier finden Sie eine Kurzfassung in leichter SpracheLesen Sie mehr dazu auf der UN Enable Site
Wo steht die Schweiz?
- Die Schweiz hat die Konvention und das Zusatzprotokoll weder ratifiziert noch unterzeichnet.
- Die Motion für einen Beitritt zur UNO-Konvention, welche Pascale Bruderer eingereicht hat, wurde vom Nationalrat abgeschrieben, da sie seit über zwei Jahren hängig war. Somit besteht die Gefahr, dass einem wichtigen menschenrechtlichen Anliegen zu wenig Priorität eingeräumt wird.
- Was die Abschreibung der Motion für den Beitrittsprozess der Schweiz bedeutet, ist unklar. Der Bundesrat unterstützt den Beitritt zur Konvention grundsätzlich. Er möchte jedoch die Tragweite der Konvention und die Folgen ihrer Umsetzung besser abschätzen können und hat via das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Der entsprechende Bericht liegt seit September 2008 vor. Die Auswertungen sind zurzeit im Gang.
- Der Bundesrat hat die Ratifikation als Ziel in die Legislaturplanung 2007–2011 aufgenommen (Quelle: Égalité Handicap).
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