Home Leitidee Aktuell    News    Archiv   Informationsmaterial Bibliothek Ferien Regionalgruppen Adressen Kontakt Links Nur für Regionalgruppen

 

Vereinigung Cerebral Schweiz
Leitidee
Vereinigung Cerebral Schweiz

Erwachsenenschutzrecht: definitiv verabschiedet


Das aktuell gültige Vormundschaftsrecht stammt aus dem Jahr 1912. Im Juni 2006 hat der Bundesrat deshalb einen Revisionsvorschlag verabschiedet. Zum Ende der Wintersession haben Stände- und Nationalrat das Gesetz definitiv verabschiedet. Dieses bringt wichtige und zentrale Neuerungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen:
  • Ein neues System massgeschneiderter Massnahmen. Dieses erlaubt, die erforderliche Unterstützung und den nötigen Schutz der individuellen Situation der betroffenen Person anzupassen und ihre Autonomie zu stärken.
  • Bestimmungen, welche die Solidarität in der Familie stärken und für Eltern oder Geschwister administrative Erleichterungen ermöglichen, wenn diese die Beistandschaft übernehmen.
spacer
  • Neue Bestimmungen, die auf den Schutz von urteilsunfähigen Menschen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen zielen und die Voraussetzungen für die Einschränkung der Bewegungsfreiheit dieser Menschen regeln.
  • Die Einführung einer neuen Erwachsenenschutzbehörde, welche fachlich geeignet und interdisziplinär zusammengesetzt sein muss. Es wird in den nächsten 1-2 Jahren Aufgabe der Kantone sein, solche professionnellen Behörden einzusetzen (Quelle: insieme).
Das Gesetz wird voraussichtlich erst im 2012 in Kraft treten

Zurück
 
 
Vereinigung Cerebral Schweiz