Das aktuell gültige Vormundschaftsrecht stammt aus dem Jahr 1912. Im Juni 2006 hat der Bundesrat deshalb einen Revisionsvorschlag verabschiedet. Zum Ende der Wintersession haben Stände- und Nationalrat das Gesetz definitiv verabschiedet. Dieses bringt wichtige und zentrale Neuerungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen: - Ein neues System massgeschneiderter Massnahmen. Dieses erlaubt, die erforderliche Unterstützung und den nötigen Schutz der individuellen Situation der betroffenen Person anzupassen und ihre Autonomie zu stärken.
- Bestimmungen, welche die Solidarität in der Familie stärken und für Eltern oder Geschwister administrative Erleichterungen ermöglichen, wenn diese die Beistandschaft übernehmen.
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- Neue Bestimmungen, die auf den Schutz von urteilsunfähigen Menschen
in Wohn- und Pflegeeinrichtungen zielen und die Voraussetzungen für die
Einschränkung der Bewegungsfreiheit dieser Menschen regeln.
- Die
Einführung einer neuen Erwachsenenschutzbehörde, welche fachlich
geeignet und interdisziplinär zusammengesetzt sein muss. Es wird in den
nächsten 1-2 Jahren Aufgabe der Kantone sein, solche professionnellen
Behörden einzusetzen (Quelle: insieme).
Das Gesetz wird voraussichtlich erst im 2012 in Kraft treten
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