|
Die Grundsätze zum Schutz der Würde und der Persönlichkeit des Menschen in der Forschung am Menschen sollen in der Verfassung verankert werden. Nachdem sich der Nationalrat im September noch gegen eine Verankerung der Grundsätze in der Verfassung aussprach, hat er sich im März 2009 dem Kompromissvorschlag des Ständerates angeschlossen. Die Grundsätze zum Schutz der Menschenwürde und Persönlichkeit werden jedoch auf die Forschung am Menschen im Bereich der Biologie und Medizin beschränkt. Somit werden wichtige Forderungen der Behindertenorganisationen in der Verfassung verankert. Insbesondere insieme setzte sich dafür ein, dass urteilsunfähige Menschen durch diese Grundsätze geschützt werden.
|
|
|