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IVG-Revision-Medienmitteilung DOK



Medienmitteilung vom 23. Juni 2010

 

2.. Tranche 6. IVG-Revision

 

Nein zu unsozialen IV-Rentenkürzungen

 

Die Behindertenorganisationen lehnen die Vorschläge zum zweiten Massnahmenpaket der 6. IVG-Revision klar ab. Je nach Grad der Invalidität müssten Anspruchsberechtigte massive Rentenkürzungen in Kauf nehmen. Das ist für die Behindertenorganisationen inakzeptabel. Sie hoffen nun auf eine Korrektur im Vernehmlassungsverfahren und im Parlament. Und bereits machen sie sich Gedanken über ein mögliches Referendum.

 

Der Bundesrat sieht in seinem zweiten Massnahmenpaket zur 6. IVG-Revision massive IV-Rentenkürzungen vor. Je nach Grad der Invalidität müssten anspruchsberechtigte Rentnerinnen und Rentner Einbussen von bis zu 37.5 Prozent in Kauf nehmen. Besonders hart tritt es die Gruppe mit einer Teilinvalidität zwischen 50 und 99 Prozent. Es sind dies Menschen mit einer schweren Einschränkung, die trotz aller Bemühungen häufig keine Stelle mehr auf dem (ersten) Arbeitsmarkt finden.

 

Mit diesen massiven Rentenkürzungen will der Bundesrat nicht nur das Defizit der IV ausgleichen, sondern auch noch die Schulden der vergangenen Jahrzehnte zurückzahlen. Das in früheren Jahren entstandene Defizit der IV würde so auf unfaire Weise auf den Buckel der betroffenen Rentnerinnen und Rentner von heute überwälzt.

 

Die in der DOK zusammengeschlossenen Behindertenorganisationen lehnen diese unausgewogenen Sparvorschläge mit aller Entschiedenheit ab. Sie führen letztlich nur zu einer Verschiebung der Belastung von der IV zu den Ergänzungsleistungen und zur Sozialhilfe, sowie zu einer weiteren Aushöhlung unserer sozialen Sicherheit. Die Behindertenorganisationen appellieren deshalb an Behörden und Organisationen, bereits im Vernehmlassungsverfahren klar gegen die Vorlage Stellung zu nehmen. Sollten die unsozialen Rentenkürzungen in den parlamentarischen Beratungen eine Mehrheit finden, wird für die Behindertenorganisationen das Referendum gegen die Vorlage zum Thema.

 

Die DOK ist der Auffassung, dass die unumgängliche Sanierung der IV-Finanzen nur durch ein ausgewogenes Massnahmenpaket erreicht werden darf, welches nebst Leistungskürzungen auch zusätzliche Einnahmen für die IV vorsieht. So wäre zum Beispiel auch eine Anpassung der Beiträge der Versicherten vertretbar. Dies ist letztmals vor 15 Jahren geschehen. Zumindest müssen die Schuldzinsen nach Ansicht der DOK auch nach 2018 weiterhin vom Bund übernommen werden.

 

Die DOK (Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe) ist der Zusammenschluss aller wesentlichen Organisationen der privaten Behindertenhilfe und -selbsthilfe.

Siehat den Zweck, die Interessen ihrer Mitglieder auf nationaler Ebene zu vertreten und zu koordi­nieren. Sie stellt die Verwirklichung von gemeinsamen sozialpolitischen Aktivitäten im Interesse behinderter Menschen sicher.

 

Kontakt:             Ursula Schaffner            Georges Pestalozzi-Seger

            AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz            Integration Handicap

            Effingerstrasse 55, 3008 Bern            Bürglistrasse 11, 8002 Zürich

            Tel. 031 390 39 39. Mobile: 077 420 62 93             Tel. 031 348 09 62

            ursula.schaffner@agile.ch             rechtsdienst.be@integrationhandicap.ch


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